Immer wieder kommt die Frage auf, in welche Länder abgeschoben wird, abgeschoben werden kann und in welche nicht. Es gibt immer wieder Gerüchte, dass es für Abschiebungen irgendwelche Abkommen bräuchte oder dass es Länder gibt, die ihre Staatsbürger*innen nicht oder nur in Einzelfällen zurücknehmen. Aber stimmt das?
Die europäische Kommission hat im Februar diesen Jahres ein internes, nicht öffentliches Dokument erstellt, in dem die Kooperation von Drittstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen beurteilt wird. Auf 104 Seiten finden sich Informationen und Einschätzungen zu 39 Staaten – von Algerien über Ghana und den Irak bis Somalia und Vietnam. Der Bericht basiert auf einer Befragung der Schengenstaaten und Frontex und befasst sich mit den bürokratischen Notwendigkeiten, die erforderlich sind, bevor jemand aus dem EU-Gebiet rückgeführt werden kann. Es geht also darum, wie einfach es ist, Reisekokumente zu erhalten, ob Charterflüge durchgeführt werden können, ob es Einschränkungen für Linienflüge gibt, welche Identitätsdokumente akzeptiert werden und so weiter.
Grund für diese Erhebung sind wohl auch neue Visabestimmungen der EU, die seit 2020 in Kraft sind – Staaten, die nicht bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen kooperieren, können damit rechnen, dass „besondere Beschränkungen im Zusammenhang mit der Visumsbearbeitung und möglicherweise eine höhere Visumsgebühr eingeführt werden. Stelle die Kommission fest, dass ein Drittstaat bei der Rückübernahme ausreichend kooperiert, kann sie dem Rat vorschlagen, einen Durchführungsbeschluss zu erlassen, der eine Senkung der Visumgebühren, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Visa für die mehrfache Einreise vorsieht.“ Also wollte man 2020 wohl mal erheben, wie es denn mit der Kooperation der einzelnen Staaten aussieht.
Im Folgenden sind ein paar wichtige allgemeine Punkte zusammengefasst und Länder genauer beschrieben, bei denen es immer wieder Unsicherheiten und Fragen gibt. Der Link zum kompletten Dokument (zur Verfügung gestellt von Statewatch) findet sich hier. Wichtig ist noch anzumerken, dass das Dokument vom Februar 2021 ist und die Situation 2019 erfasst. Es könnte sich also (wie im Fall von Afghanistan) die Lage seither geändert haben. Dennoch finde ich, dass der Bericht einen guten Überblick und Einblick gewährt.