Welche Länder kooperieren bei Rückführungen und welche nicht? – ein interner Bericht der EU Kommission

Immer wieder kommt die Frage auf, in welche Länder abgeschoben wird, abgeschoben werden kann und in welche nicht. Es gibt immer wieder Gerüchte, dass es für Abschiebungen irgendwelche Abkommen bräuchte oder dass es Länder gibt, die ihre Staatsbürger*innen nicht oder nur in Einzelfällen zurücknehmen. Aber stimmt das?

Die europäische Kommission hat im Februar diesen Jahres ein internes, nicht öffentliches Dokument erstellt, in dem die Kooperation von Drittstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen beurteilt wird. Auf 104 Seiten finden sich Informationen und Einschätzungen zu 39 Staaten – von Algerien über Ghana und den Irak bis Somalia und Vietnam. Der Bericht basiert auf einer Befragung der Schengenstaaten und Frontex und befasst sich mit den bürokratischen Notwendigkeiten, die erforderlich sind, bevor jemand aus dem EU-Gebiet rückgeführt werden kann. Es geht also darum, wie einfach es ist, Reisekokumente zu erhalten, ob Charterflüge durchgeführt werden können, ob es Einschränkungen für Linienflüge gibt, welche Identitätsdokumente akzeptiert werden und so weiter.

Grund für diese Erhebung sind wohl auch neue Visabestimmungen der EU, die seit 2020 in Kraft sind – Staaten, die nicht bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger*innen kooperieren, können damit rechnen, dass „besondere Beschränkungen im Zusammenhang mit der Visumsbearbeitung und möglicherweise eine höhere Visumsgebühr eingeführt werden. Stelle die Kommission fest, dass ein Drittstaat bei der Rückübernahme ausreichend kooperiert, kann sie dem Rat vorschlagen, einen Durchführungsbeschluss zu erlassen, der eine Senkung der Visumgebühren, eine Verkürzung der Bearbeitungszeit oder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Visa für die mehrfache Einreise vorsieht.“ Also wollte man 2020 wohl mal erheben, wie es denn mit der Kooperation der einzelnen Staaten aussieht.

Im Folgenden sind ein paar wichtige allgemeine Punkte zusammengefasst und Länder genauer beschrieben, bei denen es immer wieder Unsicherheiten und Fragen gibt. Der Link zum kompletten Dokument (zur Verfügung gestellt von Statewatch) findet sich hier. Wichtig ist noch anzumerken, dass das Dokument vom Februar 2021 ist und die Situation 2019 erfasst. Es könnte sich also (wie im Fall von Afghanistan) die Lage seither geändert haben. Dennoch finde ich, dass der Bericht einen guten Überblick und Einblick gewährt.

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Dolmetscher, die die falsche Sprache sprechen, unerlaubte Zwangsgewalt und vertauschtes Gepäck – Menschenrechtsbeobachtung auf Charterabschiebungen

 

“Einige Beobachter haben angemerkt, dass die verfügbaren Dolmetscher nicht die Sprache der Abzuschiebenden bzw. die Landessprache des Ziellandes gesprochen haben, was die Kommunikation erschwert hat.”

“Der Fundamental Rights Officer empfiehlt, Zwangsmaßnahmen (Anm: Handschellen u.ä.) nicht als allgemeine Vorsichtsmaßnahme anzuwenden sondern nur nach einer individuellen Risikobewertung, vor allem wenn diese Zwangsmaßnahmen Kinder betreffen.”

“Es gab mehrere Vorkommnisse, bei denen Escorts (Anm.: begleitende Beamte) mit ihren Händen auf das Gesicht von Abzuschiebenden gedrückt haben.”

“In einem Fall wurde beobachtet, dass der Escort Leader (Anm.: der Leiter der Abschiebung) eine Liste an die Behörden des Herkunftsstaats übergeben hat, in der persönliche Informationen wie medizinische Daten und die Fluchtgründe der Abgeschobenen enthalten waren.”

Das sind Auszüge aus den Berichten von Frontex über die Menschenrechtsbeobachtung auf ihren Abschiebeflügen von 2018 bis 2020.

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Frontex – die Abschiebemaschinerie der EU

Statewatch, eine europaweite NGO, die seit 1991 investigativen Journalismus und Forschung innerhalb der EU in den Bereichen Justiz, Inneres und Transparenz fördert, hat eine sehr umfangreiche Recherche zu Frontex veröffentlicht. Den kompletten Report (nur auf Englisch) findet man hier.

Für die, die nicht den ganzen Artikel lesen möchten, hab ich eine Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte gemacht.

 

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