Abschiebecharter nach Afghanistan abgesagt – warum und wie geht’s jetzt weiter?

Gestern, am 3.8.2021, hätte die 27. Charterabschiebung von Österreich nach Afghanistan stattfinden sollen. Der Flug wurde kurzfristig abgesagt – und zwar nicht nur der “österreichische Teil”, sondern es wurde auch aus Deutschland (das sich am Flug beteiligt hätte) niemand abgeschoben und es gab auch aus keinem anderen Land gestern Nacht einen Charterflug nach Afghanistan.

Dass komplette Charterflüge so kurzfristig abgesagt werden, kommt sehr selten vor. Der Grund für die Absage dieses Flugs ist eine einstweilige Verfügung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Wiener NGO Deserteurs- und Flüchtlingsberatung hat diese Maßnahme für einen ihrer Klient*innen beantragt. Normalerweise dauern Verfahren vor dem EGMR sehr lange, aber es gibt für Notfälle, in denen “unmittelbare Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens droht” die Möglichkeit, einen Eilantrag zu stellen, der innerhalb von wenigen Stunden behandelt wird. Der Gerichtshof gibt solchen Anträgen nur in sehr wenigen Fällen statt, nämlich, “wenn dem Beschwerdeführer anderenfalls ein ernsthafter und irreversibler Schaden drohen würde”. (siehe Informationsblatt des EGMR)

Adrian Grycuk, CC BY-SA 3.0 PL, via Wikimedia Commons

Was ist also nach dem Antrag weiter passiert? Der EGMR hat dem Eilantrag (der interim measure) zugestimmt und dem Innenministerium mitgeteilt, dass die Abschiebung der Person, die den Antrag gestellt hat, bis Ende August auszusetzen ist. Bis dahin müssen das Innenministerium und der Antragsteller dem EGMR schriftlich mehrere Fragen beantworten und Unterlagen einreichen und das Gericht wird dann über den Antrag entscheiden. Es ist also gestern noch keine Entscheidung gefallen, das Gericht hat nur mal gesagt, “Stop! Wartet’s mit der Abschiebung noch bis wir uns das genauer angeschaut haben und außerdem hätten wir ein paar Fragen.”

Die Fragen, die Österreich beantworten muss, sind folgende: (Achtung, das ist nur eine Arbeitsübersetzung von mir!)

  1. Wie plant die Regierung den Antragsteller am 3.8.2021 abzuschieben, wenn das afghanische Ministerium für Flüchtlinge die Entscheidung getroffen hat, bis 8. Oktober 2021 keine Abschiebungen mehr zuzulassen?
  2. Die neusten Entwicklungen der Sicherheitslage in Afghanistan (die offenbar nicht vom BFA oder dem BVwG in ihrer Entscheidung berücksichtigt wurden) haben dazu geführt, dass das afgh. Flüchtlingsministerium bittet Abschiebungen auszusetzen und Finnland, Schweden und Norwegen haben dem bereits entsprochen. Droht dem Antragsteller in Angesicht dessen ein reales Risiko eines irreparablen Schadens im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sollte er am 3.8.2021 abgeschoben werden?
  3. Hat der Antragsteller alle rechtlichen Möglichkeiten in Österreich ausgeschöpft, in denen die veränderte Sicherheitslage bewertet werden hätte können?

Wenn diese “interim measure” aber nur für einen Einzelfall (nämlich den Antragsteller) gilt, warum wurde dann der gesamte Charterflug abgesagt? Weil diese einstweilige Verfügung laut vielen Jurist*innen etwas Besonderes ist. Normalerweise bezieht sich der EGMR in diesen Verfügungen spezifisch auf die konkrete Situation des/der Antragsteller*in. Warum darf genau diese sehr kranke/besonders gefährdete/politisch verfolgte,… Person, die in Europa Familie hat/kein rechtmäßiges Verfahren hatte,… nicht abgeschoben werden? Das ist diesmal nicht der Fall. Der EGMR bezieht sich ausdrücklich auf die Sicherheitslage in Afghanistan und das betrifft eben nicht nur diese einzelne Person, sondern alle. Und auch nicht nur Abschiebungen aus Österreich, sondern Abschiebungen aus ganz Europa. Das macht diese einstweilige Verfügung so besonders. Und das könnte auch der Grund dafür sein, warum auch Deutschland gestern Nacht noch die Abschiebung abgesagt hat (vom deutschen Innenministerium gibt es keine Angabe zu den Gründen).

Ein interessantes Detail erwähnt auch der Standard in seinem Artikel. Frontex habe am 17.7. die Mitgliedsstaaten darüber informiert, dass temporär von ihnen keine Abschiebeflüge nach Afghanistan mehr organisiert werden.

Wie geht’s also nun weiter? Österreich und der Antragsteller haben bis Ende August Zeit, dem EGMR die Fragen zu beantworten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und der EGMR wird dann zeitnah eine Entscheidung darüber treffen, ob eine Abschiebung des Antragstellers zulässig ist oder nicht. Dann wird man wohl weitersehen.

Was die einstweilige Verfügung für Menschen bedeutet, die mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung in Österreich leben und somit akut von Abschiebung bedroht sind, erfragt man im Einzelfall am besten bei einer Rechtsberatung oder einer Anwält*in.

Adressen von Rechtsberatungen in Wien und ganz Österreich findet ihr auf der Seite der asylkoordination. Viele wissen das nicht, aber sowohl die Caritas als auch die Diakonie bieten trotz der neu gegründeten BBU weiterhin Rechtsberatung an!

Adressen von Anwält*innen des Netzwerks Asylanwalt findet ihr hier.

Quellen: Seite der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, auf der man auch die interim measure im Original nachlesen kann.

sehr informativer Twitterthread von @art18bvg

Blogpost des Verfassungsrechtlers Ralph Janik

 

Charterabschiebung nach Nigeria am 27.7.2021

Zum 4. Mal heuer werden Menschen mit einem Charterflug aus Österreich und Deutschland nach Nigeria abgeschoben. Das Flugzeug ist um 05:04 Uhr morgens aus Wien gestartet und nach München geflogen um dort weitere Menschen abzuholen. Um 08:26 Uhr war der Abflug Richtung Lagos, die Ankunft in Lagos war um 13:06 Ortszeit. Laut NGO refugees4refugees wurden 35 Personen abgeschoben – 26 aus Deutschland und 9 aus Österreich. Aus dem BMI gibt es dazu noch keine Bestätigung.

Wieder wurde der Flug von der Chartergesellschaft “Air Tanker Services” durchgeführt. Aber was ist das eigentlich für eine Fluglinie? Und warum der seltsame Name “Air Tanker Services”? Weil genau das das Hauptgeschäft und der eigentliche Zweck dieser Fluglinie ist: fliegende Tankstellen für die Britische Royal Airforce. Kampfflugzeuge und -hubschrauber haben eine begrenzte Reichweite und um längere Strecken zurücklegen zu können oder längere Einsätze zu fliegen ohne an die Basis zurückfliegen zu müssen, werden Kampfflugzeuge während des Flugs in der Luft betankt. Genau das machen die Flugzeuge von Air Tanker Services.

Foto: Andrew Arch, CC BY 2.0, Wikimedia Commons

Air Tanker hat 14 Flugzeuge, von denen 10 dauerhaft für die British Royal Airforce als Betankungs- und Transportflugzeuge im Einsatz sind. Diese Flugzeuge haben auch keine zivile Zulassung und fliegen ausschließlich militärische Flüge. Eines dieser Flugzeuge ist sowas wie die britische “Air Force One” und fliegt die Royal Family und Mitglieder der britischen Regierung. Die restlichen 4 Flugzeuge können vermietet und für nicht-militärische Zwecke verwendet werden, wenn sie gerade nicht von der Airforce gebraucht werden. Der besondere Tankflugzeugtyp, den Air Tanker besitzt, zeichnet sich dadurch aus, dass er 291 Sitzplätze hat und relativ einfach zwischen militärischer und ziviler Nutzung umgebaut werden kann. Ideal also für eine Doppelverwendung. Und so werden diese 4 freien Flugzeuge nicht nur an Thomas Cook, Eurowings und Condor ausgeliehen, sondern fliegen auch Abschiebecharter aus Großbritannien, Deutschland und Österreich.

Etwas seltsam wird die ganze Sache, wenn man sich die Flugnummern dieser Charter anschaut (wie unten vom aktuellen Flug).

Screenshot flightradar24.com

Die Flugnummer ist die Nummer, die man auch auf Flugtickets oder auf den Abflugtafeln am Flughafen findet. So hat zum Beispiel der Austrian Airlines Flug von Wien nach Paris am frühen Nachmittag die Nummer OS415. Oder der Austrian Airlines Flug von Wien nach Barcelona hat die Nummer OS393. Alle Austrian Airlines Flüge haben eine Flugnummer, die mit OS beginnt. Die von Lufthansa beginnen mit LH, die von British Airways mit BA und die Flüge von Air Tanker beginnen mit 9L. Spannend ist die zweite Flugnummer, die flightradar zu diesem Flug anzeigt. Es ist eine Flugnummer, die mit AWC beginnt – und das ist das Kürzel von Titan Airways. Titan hat vor einigen Jahren viele Abschiebecharter aus verschiedenen europäischen Ländern durchgeführt und ist dann irgendwie von der Bildfläche verschwunden. Und jetzt plötzlich im Rahmen der AirTanker-Abschiebungen wieder aufgetaucht. Es sieht fast so aus, als würde sich Titan Airways für die Abschiebungen ein Flugzeug von Air Tanker ausleihen. Schon ein bisschen absurd. Eine Behörde, die Menschen abschieben will, beauftragt eine Charterlinie, die allem Anschein nach wiederum eine Charterlinie beauftragt. Und so kommt es, dass Menschen aus Österreich und Deutschland mit einem Tankflugzeug der britischen Luftwaffe nach Nigeria abgeschoben werden.

 

Parlamentarische Anfragen – ein Leitfaden

Das Innenministerium ist mit genauen Zahlen zu Abschiebungen, Rückkehr, Schubhaft und allem, was noch dazu gehört, eher zurückhaltend. Um’s freundlich auszudrücken.  Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl veröffentlicht halbjährlich eine Infografik mit einigen wenigen ausgewählten Daten und das BMI publiziert monatliche Statistiken zum Asylwesen, die sich aber auf Asylantragszahlen und Entscheidungen beschränken. Zahlen zu Schubhaft und Abschiebungen sucht man vergeblich.

Die einzige Möglichkeit zu erfahren, wie viele Personen letztes Jahr abgeschoben wurden, wie lange diese Menschen in Schubhaft waren oder wie viele Frauen letztes Jahr freiwillig in die Ukraine zurückgekehrt sind, sind parlamentarische Anfragen. Das sind Fragen, die in der Regel schriftlich von Abgeordneten oder Bundesrät*innen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder*innen gerichtet werden. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden und die Antwort ist dann öffentlich einsehbar.

Die Neos, SPÖ und FPÖ stellen regelmäßig parlamentarische Anfragen zu Abschiebungen und Schubhaft und damit erhält man zumindest einen Einblick in das Zahlenmaterial, das das BMI dazu hat.

In diesem Post möchte ich euch kurz erklären, wie man einschlägige parlamentarische Anfragen bzw. deren Beantwortung findet und euch die wichtigsten Anfragen dazu verlinken.

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Dolmetscher, die die falsche Sprache sprechen, unerlaubte Zwangsgewalt und vertauschtes Gepäck – Menschenrechtsbeobachtung auf Charterabschiebungen

 

“Einige Beobachter haben angemerkt, dass die verfügbaren Dolmetscher nicht die Sprache der Abzuschiebenden bzw. die Landessprache des Ziellandes gesprochen haben, was die Kommunikation erschwert hat.”

“Der Fundamental Rights Officer empfiehlt, Zwangsmaßnahmen (Anm: Handschellen u.ä.) nicht als allgemeine Vorsichtsmaßnahme anzuwenden sondern nur nach einer individuellen Risikobewertung, vor allem wenn diese Zwangsmaßnahmen Kinder betreffen.”

“Es gab mehrere Vorkommnisse, bei denen Escorts (Anm.: begleitende Beamte) mit ihren Händen auf das Gesicht von Abzuschiebenden gedrückt haben.”

“In einem Fall wurde beobachtet, dass der Escort Leader (Anm.: der Leiter der Abschiebung) eine Liste an die Behörden des Herkunftsstaats übergeben hat, in der persönliche Informationen wie medizinische Daten und die Fluchtgründe der Abgeschobenen enthalten waren.”

Das sind Auszüge aus den Berichten von Frontex über die Menschenrechtsbeobachtung auf ihren Abschiebeflügen von 2018 bis 2020.

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Podcast-Empfehlungen

So nicht bestellt – der kritische Podcast zum Thema Abschiebung

Mark und Sandra aus Borna in Sachsen/Deutschland schreiben über ihren Podcast: “Zu seinem 69. Geburtstag wurden 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Das habe er “nicht so bestellt” meinte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem 04. Juli 2018. Und auch wir sagen: Wir haben das so nicht bestellt!”

In ihrem Podcast kommen in bisher 7 Folgen Menschen zu Wort, die selbst von Abschiebung bedroht sind und Menschen, die beratend und begleitend tätig sind. Es geht um die Situation an Flughäfen, in den Herkunftsländern, in den Abschiebegefängnissen. Es werden viele Fragen zum Ablauf, zum Wie und Was ist danach? beantwortet und es bleiben natürlich viele Fragen offen. Der Podcast soll informieren, was Abschiebungen bedeuten. Also konkret nächtliche Abschiebungen, Familientrennungen, die Angst davor. Es soll darum gehen, die Hilfosigkeit und die Angst greifbar zu machen, aber auch darum, Perspektiven und Visionen aufzuzeigen.

Ich kann den Podcast sehr empfehlen, weil er gut recherchiert ist, die Gesprächspartner*innen spannend erzählen und weil er eine gute Mischung aus Fakten und Erzählungen bietet, ohne trocken und zu theoretisch zu sein. Hört doch bei der nächsten längeren Autofahrt oder am Weg zur Arbeit mal rein!

Podcast: https://so-nicht-bestellt.podigee.io

Twitter: https://twitter.com/sonichtbestellt

BBC Radio 4 – The Deported

Die BBC erzählt in diesem 30-minütigen Beitrag die Geschichten von drei sehr unterschiedlichen Menschen, die aus Großbritannien nach Nigeria abgeschoben wurden. Was ist aus den Dreien geworden? Was ist aus den Menschen geworden, die sie in Großbritannien, in ihrem “alten Leben” zurücklassen mussten? Gelingt ein Neustart in einem Land, das ihnen so fremd ist?

https://www.bbc.co.uk/programmes/m0002z9d

Foto: Ade Tunji, unsplash

2 Charter in einer Nacht

In der Nacht von 15.6. auf 16.6.2021 fand aus Österreich nicht nur eine Charterabschiebung statt, sondern gleich zwei. Trotz Pandemie, trotz immer noch eingeschränktem Flugverkehr, trotz Kritik an Frontex von allen Seiten hat Europa die Abschiebemaschinerie wieder voll hochgefahren. Daran gibt es nach heute Nacht wohl keinen Zweifel mehr.

Georgien und Pakistan

Der erste Charter ging nach Georgien und Pakistan und wurde von Griechenland organisiert. Österreich und Tschechien haben sich daran beteiligt. Das Flugzeug der Smartwings ist um 18:06 Uhr in Wien gestartet und nach Zwischenstopps in Athen und Tiflis um 09:00 Uhr morgens in Islamabad gelandet.

Screenshot: flightradar24.com

Smartwings ist eine tschechische Billigfluglinie, die vor allem Flüge von Prag aus in Urlaubsdestinationen wie Dubai, Hurghada und Antalya anbietet. Schon 2018 war Smartwings aber auch die Fluglinie, die die meisten Abschiebecharter aus Deutschland geflogen ist. Besonders 2021 waren sie auch für Österreich sehr aktiv und haben Menschen in die Türkei, nach Georgien, Armenien und in die Russische Föderation abgeschoben.

Laut Innenministerium wurden aus Österreich 4 Personen nach Georgien und 2 Personen nach Pakistan abgeschoben. Insgesamt waren 28 Abzuschiebende an Bord.

Afghanistan

Das Ziel des zweiten Charters war Afghanistan. Abflug in Wien um 21:26 Uhr und nach einem Zwischenstopp in Stockholm die Landung in Kabul um 09:19 Ortszeit am Morgen des 16.6. Dieser Flug wurde wie die Letzten auch von EuroAtlantics durchgeführt.

Auch die beteiligten Länder sind gleich geblieben. Auf dem Flug befanden sich laut BMI 3 Personen aus Schweden, 6 aus Österreich, 2 aus Bulgarien und 20 aus Rumänien. Den Zubringerflug von Bukarest nach Stockholm hat wie schon beim letzten Mal Smartwings durchgeführt – die Gesellschaft, die heute auch den Pakistancharter fliegt.

Masoud Akbari, wikimedia (CC BY-SA 3.0)

Der Charter nach Afghanistan kommt zu einer Zeit, in der sich die ohnehin schon prekäre Sicherheitslage durch den Abzug der ausländischen Truppen noch verschlimmern wird. Die renommierte New York Times führt seit Jahren einen “Afghan War Casualty Report“, in dem das ganze Ausmaß dieses Kriegs Woche für Woche dokumentiert wird. Allein in den ersten 10 Tagen dieses Monats sind 327 Sicherheitskräfte und 82 Zivilist*innen bei Anschlägen ums Leben gekommen.

In den letzten Tagen wurden außerdem 2 Berichte über die Situation  Abgeschobener in Afghanistan veröffentlicht. Einer von Friedericke Stahlmann im Auftrag der deutschen Diakonie und Brot für die Welt (“Erfahrungen und Perspektiven abgeschobener Afghanen“), ein zweiter von der schwedischen Organisation Delmi, der sich mit Abgeschobenen aus Schweden befasst. (“Those who were sent back: Return and reintegration of rejected asylum seekers to Afghanistan and Iraq“)

Herat, Anuradha Sengupta on flickr, (CC BY-ND 2.0)

Beide zeichnen ein erschütterndes Bild. Die Abgeschobenen sind einem hohen Maß an Gewalt ausgeliefert. Ohne bestehende soziale Netzwerke, die viele nach Jahren in Europa nicht mehr haben oder nie hatten, weil sie im Iran oder Pakistan aufgewachsen sind, ist der Zugang zu Arbeit oder einer Unterkunft fast unmöglich. Viele sind zusätzlich bedroht, weil es Gerüchte gibt, sie seien in Europa “vom Islam abgefallen” oder weil angenommen wird, sie seien in Europa straffällig geworden und deshalb abgeschoben worden. Dazu trägt auch die mantraartige Wiederholung der falschen Behauptung bei, es würden nur Straffällige abgeschoben.

Gibt es eigentlich Abschiebungen nach ________?

Bangladesch? in den Iran? in den Irak? nach Marokko? nach…..? Das werd ich immer wieder gefragt – hier ist der Versuch einer Antwort. Und eine Erklärung dazu, warum diese Frage oft gar nicht so einfach zu beantworten ist.

Was ich sicher beantworten kann, ist in welche Länder es Charterabschiebungen (sprich Flüge mit eigens gemieteten Flugzeugen) gibt. Die Zielländer werden jährlich im Nachhinein vom BFA in ihrer Jahresstatistik veröffentlicht, manchmal gibt es auch eine Presseaussendung dazu und ich verfolge die Flüge via Flighttracker. Viele dieser Flüge kann man auch auf diesem Blog unter „Charterflüge 2019/2020/2021“ nachlesen.

Charterflüge aus Österreich

In den letzten 2 Jahren gab es Charter von Österreich nach Afghanistan, Pakistan, Bangladesch, die Türkei, Usbekistan, Georgien, Armenien, die Russische Föderation, Nigeria, Guinea, Gambia, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, den Kosovo und Albanien. In diese Länder werden also mehr oder weniger regelmäßig Menschen abgeschoben. Es gibt bei manchen Ländern immer mal wieder Verschiebungen bei den Charterflügen – sei es wegen diplomatischer Unstimmigkeiten oder 2020/21 wegen der Covid-Reisebestimmungen, aber das ändert im Großen und Ganzen nichts am System dieser Charterflüge. Meine Beobachtung ist auch, dass sich der „Flugplan“ nach vielen Absagen 2020 und 2021 langsam wieder an die Vorjahre anpasst und wohl bald wieder so viele Charter wie 2019 stattfinden werden (etwa einer pro Woche).

Die meisten Menschen werden aber gar nicht auf Charterflügen abgeschoben, sondern begleitet oder unbegleitet auf ganz normalen Linienflügen. Und da wird’s kompliziert. Continue reading “Gibt es eigentlich Abschiebungen nach ________?”

Frontex – die Abschiebemaschinerie der EU

Statewatch, eine europaweite NGO, die seit 1991 investigativen Journalismus und Forschung innerhalb der EU in den Bereichen Justiz, Inneres und Transparenz fördert, hat eine sehr umfangreiche Recherche zu Frontex veröffentlicht. Den kompletten Report (nur auf Englisch) findet man hier.

Für die, die nicht den ganzen Artikel lesen möchten, hab ich eine Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte gemacht.

 

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Charterabschiebung nach Nigeria am 26.5.2021

Deutschland und Österreich haben am Mittwoch zusammen eine FRONTEX-Charterabschiebung nach Nigeria durchgeführt. Laut Innenministerium wurden 42 Personen abgeschoben: 24 aus Deutschland, 16 aus Österreich und 2 aus Ungarn.

Das Flugzeug der britischen Charterlinie AirTanker Services ist um 05:19 Uhr in Wien gestartet und nach einem Zwischenstop in Düsseldorf um 13:18 Uhr Ortszeit in Lagos gelandet.

Nigeria ist einer der Drittstaaten, in den die meisten Menschen abgeschoben werden. Im Ausnahmejahr 2020 waren es 95 Personen, 2019 waren es 311. Nach Nigeria werden auch regelmäßig nicht nur Männer abgeschoben, sondern auch Frauen, Jugendliche und Kinder. 2020 wurde in einem Charterflug eine Frau alleine mit ihren 2 Kleinkindern abgeschoben, 2019 war Nigeria sogar das Land, in das die meisten Minderjährigen abgeschoben wurden. 13 Kinder und Jugendliche wurden 2019 zwangsweise nach Lagos geflogen.

Asyl in Not schreibt aktuell hier und hier über einen jungen Mann aus Nigeria, den sie beraten und der als Minderjähriger von Abschiebung bedroht ist.

Foto: Oluwaseyi Aiyeobasan, pixabay

Was vor allem die abgeschobenen Frauen und Kinder in Nigeria erwartet, hat der Spiegel letztes Jahr recherchiert. Der ganze Artikel unter dem Titel “Aus Deutschland zurück in Nigeria – Das ist nicht mehr mein Land, das ist die Hölle” ist hier nachzulesen.

 

Charterabschiebung nach Afghanistan am 18.5.2021

In der Nacht von 18. auf 19. Mai haben Österreich, Schweden, Rumänien, Bulgarien und Finnland zusammen eine FRONTEX-Charterabschiebung nach Afghanistan durchgeführt.

Laut der afghanischen NGO AMASO wurden in dem Flug 14 Personen aus Österreich, 14 aus Rumänien, 6 aus Schweden, 2 aus Bulgarien und 2 Personen aus Finnland abgeschoben. Das BMI hat diese Zahlen bestätigt.

Das Flugzeug der EuroAtlantic Airways ist um 20:59 Uhr in Wien gestartet und nach Stockholm geflogen, um dort weitere Personen abzuholen. Landung in Stockholm war um 22:46 Uhr. Von dort ist das Flugzeug nach Kabul geflogen – Landung in Kabul war um 09:57 Uhr Ortszeit am 19. Mai.

Foto: Aaron Davis – CC BY-SA 4.0

EuroAtlantic Airways hat auch die Charterflüge im Februar und März nach Afghanistan durchgeführt. Die portugiesische Charterfluglinie hat eine Basis auf dem Flughafen Lissabon. Neben Charterflügen von Europa aus u.a. in die USA, Kanada, Mexiko und Australien vermieten sie ihre Flugzeuge hauptsächlich an andere Fluglinien wie z.Bsp. TUIfly und TAP Portugal.

Das verwendete Flugzeug war eine Boeing 737-300 mit 302 Sitzplätzen.

Es war an dieser Abschiebung aber noch eine zweite Fluglinie beteiligt. Ein Flugzeug der Charterfluglinie Smartwings ist um 19:53 Uhr von Bukarest nach Stockholm geflogen und hat offenbar Deportees und Beamt*innen aus Rumänien nach Stockholm überstellt. Das Flugzeug hat in Stockholm gewartet bis der Flug der EuroAtlantic Airways aus Kabul zurück war und ist dann gut 2 Stunden später mit den rumänischen Begleiter*innen von Stockholm wieder nach Bukarest zurück geflogen.

Smartwings ist bei Abschiebungen eine alte Bekannte. Besonders für Deutschland waren sie in den letzten Jahren die führende Abschiebecharterlinie. Sie sind in den letzten Jahren auch regelmäßig Charter von Schweden und Finnland nach Afghanistan und von Österreich in den Kosovo und nach Georgien und Armenien geflogen.

Die tschechische Billigfluglinie mit Basis auf dem Flughafen Prag bietet sonst vor allem Linienflüge von Prag aus zu Urlaubszielen rund um das Mittelmeer an. Viele der Flüge sind Codeshare-Flüge mit Czech Airlines.

 

 

Einblicke in die Praxis von Abschiebungen auf Charterflügen

(Artikel erschienen in Asyl aktuell 02/2020)

Rund um das Thema „Abschiebungen – Außerlandesbringungen – Rückführungen von Drittstaatsangehörigen“ gibt es viele Gerüchte, Halbwahrheiten und sehr wenig offizielle Informationen. Dazu kommt, dass die wenigen offiziellen Informationen weit verstreut sind und von Behörden, Ministerien und anderen Beteiligten nur häppchenweise bekanntgegeben werden. Ich habe deshalb in dieser Recherche über viele Monate versucht, die Puzzleteile zusammenzutragen, einander gegenüberzustellen und abzugleichen.

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War das der teuerste Abschiebecharter, den es aus Österreich je gab?

Letzten Donnerstag (29.4.) fand eine Charterabschiebung nach Georgien und Armenien statt, die von Österreich organisiert wurde und an der auch Griechenland teilgenommen hat. Frontex hat den Flug koordiniert und auch die Kosten übernommen. Laut BMI wurden 6 Personen abgeschoben – davon 4 aus Österreich und 2 aus Griechenland. Außer den 6 Abgeschobenen befanden sich laut Innenministerium Eskort-Beamt*innen, 1 Menschenrechtsbeobachter*in, 1 Arzt, 2 Sanitäter*innen und 2 Dolmetscher*innen an Bord. Gehen wir mal von 3 Eskortbeamt*innen pro Abgeschobenem aus (was auf einem Charter schon viel wäre). Das macht dann gesamt 30 Personen.

Die Abschiebung wurde von Smartwings durchgeführt, einer tschechischen Charterfluglinie, die neben Abschiebungen hauptsächlich Urlaubsflüge von Prag aus anbietet. Das Flugzeug war die OK-TVL, eine Boeing 737-800. Laut Smartwings-Homepage hat das Flugzeug 189 Sitzplätze (das ist das normale Sitzlayout ohne Businessclass). Für 30 Personen.

Foto: Hubay Andor, jetphotos

Es ist also am Donnerstag eine riesige Boeing mit Kapazität für fast 200 Personen von Wien nach Athen und weiter nach Tiflis und Yerevan geflogen und dann den ganzen Weg wieder zurück um 6 Menschen abzuschieben.

Wieviel dieser Flug tatsächlich gekostet hat, lässt sich mit öffentlich zugänglichen Informationen nicht so einfach beantworten und das BMI ist auch bei parlamentarischen Anfragen eher, sagen wir mal, zurückhaltend mit Antworten zu den Kosten einzelner Flüge. Aber wir können eine Annäherung versuchen. Es gibt ganz konkrete Zahlen zu den reinen Flugkosten von Abschiebungen aus Deutschland. Ein Charterflug nach Georgien hat 2020 von Deutschland aus ohne Zwischenlandung in einem weiteren Land etwa 90.000 Euro gekostet. Für Österreich gibt’s keine Zahlen für einzelne Flüge, aber eine Gesamtzahl. 1,8 Mio Euro wurden 2020 für 22 Charterflüge ausgegeben. Das sind 81.000 Euro pro Flug. Charter nach Bosnien etwa sind natürlich wesentlich billiger als Charter nach Afghanistan zum Beispiel. Und wahrscheinlich reichen die 81.000 Euro für einen Flug nach Georgien und Armenien mit Zwischenlandungen nicht. Allein die Zwischenlandung in Athen kostet laut Helenic Civil Aviation Authority für ein Flugzeug in dieser Größe 7.000 Euro. Sehr grob geschätzt kann man wohl von Flugkosten (und da reden wir noch gar nicht von den Personalkosten, Verpflegung, den Übernachtungskosten der Beamt*innen in Athen,…) von etwa 100.000 Euro ausgehen. Für die Abschiebung von 6 Menschen.

Das wären 16.000 Euro pro abgeschobener Person. 16.000 Euro ist es Europa und Frontex wert eine einzelne Person von Österreich nach Georgien zurück zu fliegen. Das ist absurd.

 

Die Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn

Foto: Sambukandama – CC BY-SA 4.0

Es gab bis zum Ausbruch der Pandemie 2020 drei Rückkehrberatungseinrichtungen, in denen abgelehnte Asylwerber*innen untergebracht und “auf die freiwillige Rückkehr vorbereitet werden sollen”: Schwechat, Fieberbrunn in Tirol und Bad Kreuzen in Oberösterreich (90 Plätze für Familien), zur Zeit sind nur mehr 2 in Betrieb (Tirol und Bad Kreuzen) – der Standort Schwechat wird derzeit als Quartier für die Heimquarantäne von Neuantragsstellern genutzt.

Laut BMI dienen die Rückkehrberatungseinrichtungen „zur Optimierung und Steigerung der Bereitschaft zu einer eventuell freiwilligen Ausreise“. Die Personen sollen dort Beratung zur Rückkehr erhalten, „um sie so zu unterstützen, ihrer rechtskräftigen Ausreisverpflichtung nachzukommen“.

Die Zuweisung in eine Rückkehrberatungseinrichtung des Bundes erfolgt durch das BFA. Dieses stellt einen Mandatsbescheid aus. Mit Zustellung beginnt die gesetzlich vorgesehene Frist von 72 Stunden, in der sich die Person in der Rückkehrberatungseinrichtung einfinden muß.

Die Rückkehrberatungseinrichtungen sind keine Gefängnisse – die Menschen können sich dort und im Bezirk frei bewegen. Es besteht allerdings eine Wohnsitzauflage (gemäß §57 Abs.1 FPG) Befolgt man die Wohnsitzauflage nicht, (kommt also der Aufforderung, nach Fieberbrunn zu gehen, nicht nach), so begeht man eine Verwaltungsübertretung (Geldstrafe von 100 bis 1000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen beim ersten Mal). Neu ist seit 2019, solche Verwaltungsstrafverfahren automatisiert (und damit auf jeden Fall) eingeleitet werden, wenn man sich nicht fristgerecht im jeweiligen Quartier meldet oder von dort unerlaubt fernbleibt. Ein Nichtbefolgen der Wohnsitzauflage kann außerdem dazu führen, dass das BFA Fluchtgefahr annimmt und so laut BMI „auch die Verhängung der Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung möglich ist.“

Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn

Foto: Doris Schneidtinger

Die Rückkehrberatungseinrichtung Fieberbrunn liegt auf 1250 Meter Seehöhe in der Nähe des Bürglkopf, ca. 10 km entfernt vom Ortsgebiet von Fieberbrunn. (Trixlegg 12, 6391 Fieberbrunn) Die letzten 4 oder 5 Kilometer vom Ort hinauf ins Quartier sind unbefestigter Forstweg durch den Wald.

Am 1.11.2017 wurde das Quartier zur Rückkehreinrichtung. Es gab im Dezember 2019 Kapazitäten für 140 Personen. Neuere Zahlen gibt es nicht.

Betreiber der Einrichtung ist seit 2015 die Schweizer ORS Service GmbH, die alle Bundesquartiere betreibt.

2018 wurde 542 Menschen mittels Wohnsitzauflage aufgetragen, nach Fieberbrunn zu gehen. 84 Personen sind dem nachgekommen und nach Fieberbrunn gegangen. (15%)

2019 haben 486 Personen eine solche Wohnsitzauflage bekommen, nur 64 sind dieser auch nachgekommen. Das sind 13%.

Mit Ende September 2020 befanden sich 25 Personen aus 12 verschiedenen Ländern in Fieberbrunn, die meisten aus dem Iran, dem Irak und China (je 4).

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Was ist eigentlich mit den Containern passiert, die Österreich im Frühling nach Griechenland geschickt hat?

Ich hab mich auf eine Spurensuche gemacht. Und das kam so: Der Standard hat gestern einen Artikel unter dem Titel “Winterfeste Zelte aus Österreich für Flüchtlinge auf Lesbos aufgestellt” gepostet.

In dem Artikel befindet sich oben stehendes Foto vom BMI mit den geschickten Containern – die Bildunterschrift, wonach das Foto aus Lesbos ist, wurde inzwischen geändert und auf Twitter hat Doro Blancke nachgefragt, woher das Foto eigentlich stammt und wo die Container jetzt sind. Ich hab vor ca. einem Jahr begonnen, mich mit Open Source Intelligence und Geolocation zu beschäftigen und dachte, das ist eine gute Lockdownbeschäftigung. Wäre doch gelacht, wenn sich nicht herausfinden ließe, wo das Foto aufgenommen wurde. Ganz so einfach war’s dann nicht, aber ich hatte Hilfe von wunderbaren Leuten aus der OSINT community und wir haben den Standort gefunden, an dem das Foto gemacht wurde – nämlich ziemlich weit weg von Lesbos, an der bulgarisch-griechischen Grenze im Camp Kleidi.

Für alle, die’s interessiert, erklär ich hier noch, wie wir das gemacht haben:

Das Foto ist nicht aus KaraTepe – soviel ist klar. Aber wir können mal davon ausgehen, dass es in Griechenland ist. Und dass das Camp relativ neu ist, weil es sehr aufgeräumt und leer aussieht. Das erste was ich gemacht hab, war eine Reverse Image Suche, mit der gesucht wird, ob das Bild oder ähnliche Bilder schon mal woanders aufgetaucht sind. Leider nein. Bestätigen konnte ich mit der Suche allerdings, dass es sich wirklich um die Container aus Österreich handelt (und das ist ja auch schon was).

OK, what next? Ich hab mit Google nach neuen Camps in Griechenland gesucht und ein Containercamp in Samos gefunden. Wär ja zumindest in der Nähe von Lesbos. Google maps hat allerdings gezeigt, dass sich das Camp auf einer großen freien Fläche befindet und das Foto zeigt ja einen schmalen Streifen mit Erhebungen rechts und links. Also wieder nix.

Klaus Schwertner hat inzwischen auf Twitter gemeint, die Container könnten noch dort stehen, wo sie hingeliefert wurden. Gut – eine Suche ergab, dass die Container von Österreich aus mit dem Zug angeliefert wurden. Der Grenzübergang der Bahn befindet sich in der Nähe von Kulata – also vielleicht ein Camp an der Grenze? Eine Googlesuche hat mich dann zu einer Seite geführt, auf der alle griechischen Camps aufgelistet sind. Und es gibt tatsächlich ein Camp an der bulgarisch-griechischen Grenze, das im März 2020 eröffnet wurde.

Auf Google earth (https://bit.ly/36p2WQ9) sieht man dann auch, dass es dort genauso aussieht, wie auf dem Foto. Google earth hat natürlich keine aktuellen Satellitenbilder, deshalb stehen dort auch noch Zelte, aber der schmale Streifen ganz hinten sieht sehr passend aus. Eine Bildersuche nach dem Camp ergab dann noch Bilder von Getty Images (https://www.gettyimages.at/…/the-closed-camp…/1207930478) auf denen man das Camp und den freien Streifen gut erkennen kann. Ich hab dann noch auf google earth den Streifen nachgemessen (Breite: 22,5 Meter) und gegoogelt, wie breit so ein Container ist, um die Breite auf dem Foto nachmessen zu können – kommt hin.

Ein Journalist aus meiner Twitter-OSINT-bubble hat dann noch mit Hilfe der Sonnenkollektoren auf dem Foto festgestellt, dass das Foto aus nord-östlicher Richtung aufgenommen wurde, was den Standort auch bestätigt. Leider konnten wir keine aktuellen Fotos des Camps finden, auf dem die blauen Container zu sehen sind. Aber ich glaube, man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass zumindest ein Teil der österr. Container an der bulgarisch-griechischen Grenze gelandet sind – in einem Camp, in dem Menschen festgehalten werden, bevor sie abgeschoben werden. (https://www.humanrights360.org/…/During-After-Crisis…)